Wie werde ich Mitglied?
Der Beitritt kann in der Geschäftsstelle erklärt werden oder Sie können sich die Beitrittserklärung nebst Satzung HIER herunterladen und uns ausgefüllt zuschicken oder in der Geschäftsstelle abgegeben.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir Ihre Originalunterschrift benötigen.
Unsere Mitglieder bekommen die Mieterzeitung kostenfrei alle zwei Monate per Post zugestellt. In der Mieterzeitung finden Sie u. a. viele nützliche Tipps rund ums Mietrecht.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten.
Die mündlichen Beratungen sind für unsere Mitglieder kostenlos. Bei Führung des Schriftwechsels mit dem Vermieter, Behörden pp. ist ein Kostenanteil je Brief zu entrichten.
Telefonische Kurzauskünfte können nicht erteilt werden.
Achtung!
Bei Übersendung der Beitrittserklärung sowie der Einzugsermächtigung bitten wir zu beachten, dass wir unbedingt Ihre Unterschriften im Original benötigen!
Was müssen Sie als Mitglied beachten?
Pünktliche Beitragszahlung ist unerlässlich, damit auch wir Planungssicherheit haben. Nach unserer Satzung ist der Beitrag jeweils im voraus fällig (Jahresbeitrag).
Kommen Sie mit allen Mietfragen rechtzeitig zur Beratung. Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen. Unser Ziel ist eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Vermieter, um einen Prozess vor dem Amtsgericht zu verhindern. Dies spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Voraussetzung ist aber, dass Sie uns frühzeitig einschalten. Nur dann können wir Ihnen effektiv helfen. Zögern Sie also nicht! Werden Sie Mitglied bei uns!